Sehr geehrter Herr Dilger,
die Beteiligung einzelner UNRWA-Mitarbeiter an den Verbrechen des 7. Oktober wäre selbstverständlich schwerwiegend und zu verurteilen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die UNRWA als Organisation insgesamt an den Angriffen beteiligt gewesen sei oder mit der Hamas gleichgesetzt werden könne.
Die von den Vereinten Nationen beauftragte unabhängige Colonna-Kommission stellte Reformbedarf und Neutralitätsprobleme fest, erklärte jedoch zugleich, dass für weitergehende Vorwürfe einer umfassenden Unterwanderung der Organisation keine entsprechenden Belege vorgelegt wurden.
Kritik an UNRWA ist legitim. Ebenso wichtig ist aber die Unterscheidung zwischen dem Fehlverhalten einzelner Personen, begründeten Verdachtsfällen und der Bewertung einer Organisation mit zehntausenden Mitarbeitern. Eine sachliche Diskussion sollte sich auf nachprüfbare Fakten stützen und pauschale Schlussfolgerungen vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Gamma
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