„Die Schwere des Vorwurfs rechtfertigt nicht die Aufgabe rechtsstaatlicher Maßstäbe. Je gravierender die Anschuldigung, desto höher sind die Anforderungen an Transparenz, Beweisführung und Verfahrensgerechtigkeit.“
„Welche Tatsachen sind belegt, welche stammen aus offiziellen Verlautbarungen, welche Schlussfolgerungen sind daraus zulässig und wo beginnt Spekulation?“
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