Der Vater hat seine zwei Kleinkinder
seit zwei Tagen in die Kinderkrippe gebracht
die ersten zwei Tage hat die Mutter bereits bezahlt
für den dritten Tag
weiß der Vater nicht,
wie er gegen Abend,
und ob er mit einem Einzahlungschein
oder mit Bargeld bezahlen soll
hinter allem besteht bei ihm der Geiz,
nicht zu viel Geld hinterlegen zu müssen,
da es bereits eingenachtet hat
will er draußen vor der Einrichtung
im Garten auf der Wiese
sein Wasser lassen,
da kommt
der Horter auf ihn zu
er fragt ihn,
ob er deswegen die Polizei rufen soll.
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