Ein Urteil anderen zu setzten, egal welcher Ägide, zum Schutz- und Obhutsverhältnis, in dem sich eine untergeordnete Instanz oder Institution einer höheren, schutzgebenden Institution gegenüber auf Zeit befindet; dem Gemeinen ( gemeint ist damit jedermann, wie es heute umgangssprachlich oft als Synonym für ‚bösartig‘ verwendet wird), keinen Widerspruch erlaubt.
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