Donnerstag, 4. Juni 2026

Salon Hof Ha'Carmel


Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag und die große Arbeit, die Sie täglich in die Zusammenstellung der Ereignisse investieren.

Besonders wertvoll finde ich, dass Sie auf Entwicklungen eingehen, die in vielen internationalen Medien kaum Beachtung finden, etwa die Diskussionen um die Wahl des Rechnungsprüfers, die Spannungen zwischen Regierung und Justiz oder die zunehmende Radikalisierung einzelner Protestgruppen.

Gleichzeitig möchte ich eine kritische Anmerkung machen. An mehreren Stellen des Beitrags werden sehr starke wertende Formulierungen verwendet („Schlächter“, „Pogrom“, „grausamste Terroristen“, „Gewaltmob“ usw.). Auch wenn die geschilderten Taten zweifellos schockierend und verwerflich sind, erschweren solche Begriffe aus meiner Sicht eine möglichst nüchterne und faktenbasierte Einordnung der Ereignisse. Gerade in einem Umfeld, das von Krieg, Leid und gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt ist, halte ich eine klare Trennung zwischen berichteten Fakten, persönlichen Bewertungen und politischen Schlussfolgerungen für wichtig.

Ebenso würde ich mir bei einigen Aussagen zusätzliche Quellen oder Hinweise auf die jeweilige Beleglage wünschen. Dies betrifft beispielsweise die Schilderungen über die Rolle von Sara Netanyahu bei Personalentscheidungen oder die Zuschreibung von Verantwortlichkeiten bei einzelnen Sicherheitsvorfällen. Solche Informationen können durchaus zutreffen, sollten aber für die Leserinnen und Leser möglichst transparent nachvollziehbar sein.

Besonders berührt hat mich die Geschichte von Nirel Zini und Niv Raviv. Das Leid der Familien und die menschlichen Folgen des Konflikts verdienen Erinnerung und Mitgefühl – unabhängig von politischen Positionen.

Ich möchte Ihren Kommentar etwas deutlicher formulieren, ohne unhöflich zu werden, und zusätzlich darauf hinweisen, dass eine glaubwürdige Berichterstattung gerade in Konfliktzeiten davon lebt, auch eigene Perspektiven kritisch zu hinterfragen und unterschiedliche Quellenlagen transparent darzustellen.

Ich danke Ihnen für die Dokumentation der Ereignisse und wünsche mir weiterhin eine Berichterstattung, die sich durch Genauigkeit, Quellenoffenheit und einen respektvollen Umgang mit allen Betroffenen auszeichnet.


Übersetzungen zum Thema Ukraine


 Vielen Dank für die Übersetzung dieses Beitrags. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Realität, die nicht relativiert werden darf. Gleichzeitig sollte zwischen belegbaren Tatsachen, politischen Bewertungen und persönlichen Schlussfolgerungen unterschieden werden.


Der Text enthält neben nachvollziehbaren Beobachtungen zahlreiche pauschale Urteile über Russland, seine Geschichte und seine Gesellschaft. Solche Verallgemeinerungen erschweren aus meiner Sicht eine sachliche Analyse. Auch historische Ereignisse über Jahrhunderte hinweg zu einer durchgehenden Schuldlinie zu verbinden, erscheint problematisch.


Gerade in Kriegszeiten ist es wichtig, Informationen kritisch zu prüfen und unterschiedliche Perspektiven zuzulassen. Eine überzeugende Analyse gewinnt nicht durch schärfere Formulierungen, sondern durch Fakten, Differenzierung und intellektuelle Fairness.


FREIER MENSCH


 „Europa hat Russland den Krieg erklärt“ – Völkerrechtliche und diskursanalytische Einordnung einer staatlichen Deutungsbehauptung

Abstract

Die Aussage des russischen Außenministers Sergej Lawrow, Europa habe Russland „den Krieg erklärt“, stellt eine politisch-diskursive Deutung des Ukraine-Krieges dar, die in Spannung zur herrschenden völkerrechtlichen Einordnung steht. Der Beitrag analysiert diese Behauptung anhand (1) der völkerrechtlichen Struktur des Gewaltverbots nach der UN-Charta, (2) der rechtlichen Qualifikation westlicher Unterstützungshandlungen zugunsten der Ukraine sowie (3) der Funktion strategischer staatlicher Narrativbildung in internationalen Konflikten. Die Analyse zeigt, dass die Aussage nicht als juristische Tatsachenbeschreibung, sondern als politisches Reframing eines internationalen bewaffneten Konflikts zu interpretieren ist.


1. Einleitung

Die internationale Kommunikation zum Krieg in der Ukraine ist durch konkurrierende rechtliche und politische Deutungsrahmen geprägt. Während zahlreiche Staaten und internationale Organisationen den Konflikt als russischen Angriffskrieg im Sinne des Artikels 2(4) der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) bewerten, charakterisiert die Russische Föderation ihn zunehmend als Reaktion auf eine angebliche westliche Eskalationspolitik.

Die Aussage Lawrows, Europa habe Russland „den Krieg erklärt“, ist in diesem Kontext als hochgradig verdichtete politische Narration zu verstehen, die eine Verschiebung der Verantwortungs- und Aggressionszuschreibung impliziert.


2. Völkerrechtlicher Rahmen des Konflikts

2.1 Gewaltverbot der UN-Charta

Das moderne System des ius contra bellum basiert zentral auf dem Gewaltverbot gemäß Artikel 2(4) UN-Charta, welches jede Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates untersagt.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in mehreren Resolutionen seit 2022 (u. a. A/RES/ES-11/1) den russischen Militäreinsatz in der Ukraine als Verstoß gegen dieses Prinzip bewertet und die territoriale Integrität der Ukraine bestätigt.


2.2 Selbstverteidigung nach Artikel 51 UN-Charta

Artikel 51 UN-Charta erlaubt individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs. Die militärische Unterstützung der Ukraine durch westliche Staaten wird überwiegend in diesem Rahmen interpretiert (vgl. Crawford, 2019; Gray, 2018).

Völkerrechtlich ist dabei zentral:

  • Selbstverteidigung kann kollektiv erfolgen.
  • Unterstützung eines angegriffenen Staates stellt nicht automatisch eine eigene Gewaltanwendung dar.
  • Der Status als Kriegspartei setzt nach herrschender Auffassung eine direkte, zurechenbare Anwendung bewaffneter Gewalt voraus (ICJ, Nicaragua-Urteil, 1986).


2.3 Abgrenzung: Unterstützung vs. Kriegsbeteiligung

Die internationale Rechtsprechung, insbesondere der Internationale Gerichtshof (ICJ, Military and Paramilitary Activities in and against Nicaragua, 1986), differenziert zwischen:

  • „use of force“ (direkte Gewaltanwendung)
  • „assistance“ (indirekte Unterstützung)

Waffenlieferungen, Ausbildung und nachrichtendienstliche Kooperation werden in der Mehrheitsmeinung der Völkerrechtswissenschaft nicht als automatische Kriegsbeteiligung qualifiziert (Shaw, 2021; Crawford, 2019).

Die russische Argumentation weicht hiervon ab, indem sie funktionale Äquivalenzen zwischen Unterstützungshandlungen und direkter Kriegsführung konstruiert.


3. Analyse der Aussage Lawrows

3.1 Semantische Rekonstruktion

Die Aussage „Europa hat Russland den Krieg erklärt“ stellt keine juristische Kategorie im Sinne des modernen Völkerrechts dar. Der Begriff der Kriegserklärung ist seit der UN-Charta von 1945 weitgehend obsolet und wurde durch das Gewaltverbot ersetzt (Kelsen, 1952; Brownlie, 2008).

Die Aussage ist daher als metaphorische Reaktivierung eines vormodernen Kriegsbegriffs zu interpretieren, der politische und militärische Unterstützungshandlungen als gleichwertig mit Kriegshandlungen setzt.


3.2 Reframing des Konflikts

Im Sinne der Diskurstheorie (Fairclough, 1995; van Dijk, 2006) handelt es sich um ein klassisches Reframing:

  • Ausgangsframe (westlich-institutionell):
    Russland als initiierende Gewaltakteur
  • Alternativframe (russisch-offiziell):
    Russland als reagierender Akteur in einem durch den Westen eskalierten Systemkonflikt

Dieses Reframing dient der Verschiebung der moralischen und rechtlichen Primärverantwortung.


4. Strategische Funktion staatlicher Narrativbildung

4.1 Externalisierung und Systemkonfliktlogik

Die Einbettung des Konflikts in eine Struktur „Europa vs. Russland“ erfüllt mehrere Funktionen:

  1. Externalisierung der Eskalationsverantwortung
  2. Systemische Erweiterung des Konflikts über die Ukraine hinaus
  3. Legitimationsverschiebung militärischer Operationen

Diese Struktur entspricht bekannten Mustern strategischer Kommunikation in asymmetrischen oder langandauernden Konflikten (vgl. Pomerantsev, 2019).


4.2 Moralische Polarisierung

Die russische Regierungssprache verwendet regelmäßig stark normativ aufgeladene Begriffe (z. B. „Regime“, „Terrorismus“, historische Analogien). Diese dienen nicht primär der Beschreibung, sondern der moralischen Entgrenzung des Gegners.

Dies ist aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive als Form der dehumanisierenden bzw. delegitimierenden Diskursstrategie zu klassifizieren (van Dijk, 2006).


5. Problem der Gleichsetzung von Unterstützung und Kriegsbeteiligung

Die zentrale Differenz zwischen westlicher und russischer Rechtsauffassung liegt in der Schwelle zur Kriegspartei.

5.1 Völkerrechtliche Standardposition

Nach herrschender Lehre gilt:

  • Waffenlieferungen ≠ Kriegsbeteiligung
  • Ausbildung ≠ Kriegsbeteiligung
  • nachrichtendienstliche Unterstützung ≠ automatisch Kriegsbeteiligung

Entscheidend bleibt die Frage der direkten Gewaltzurechnung (ICJ, 1986; Gray, 2018).

5.2 Russische Gegenposition

Russland argumentiert funktional:

  • Unterstützung + Zielaufklärung + Ausbildung = faktische Kriegsführung

Diese Position erweitert den Kriegsbegriff erheblich und löst die klassische Trennung zwischen indirekter und direkter Beteiligung teilweise auf.


6. Fazit

Die Aussage Sergej Lawrows, Europa habe Russland „den Krieg erklärt“, ist aus völkerrechtlicher Perspektive nicht als valide Beschreibung eines zwischenstaatlichen Rechtsakts zu verstehen. Vielmehr handelt es sich um ein strategisches Reframing des Konflikts, das auf drei Ebenen wirkt:

  1. Normativ: Verschiebung der Aggressionszuschreibung
  2. Rechtlich: Erweiterung des Kriegsbegriffs über die UN-Charta hinaus
  3. Diskursiv: Konstruktion eines systemischen West-Russland-Gegensatzes

Die Analyse zeigt, dass der Ukraine-Krieg nicht nur als klassischer zwischenstaatlicher Konflikt, sondern auch als Konflikt konkurrierender rechtlicher und narrativer Ordnungen zu verstehen ist. Die Aussage Lawrows ist dabei primär als Bestandteil einer staatlichen strategischen Kommunikationsarchitektur zu interpretieren, nicht als juristisch belastbare Feststellung im Sinne des modernen Völkerrechts.


Literatur (Auswahl)

  • Brownlie, I. (2008). Principles of Public International Law. Oxford University Press.
  • Crawford, J. (2019). Brownlie’s Principles of Public International Law (9th ed.). Oxford University Press.
  • Fairclough, N. (1995). Critical Discourse Analysis. Longman.
  • Gray, C. (2018). International Law and the Use of Force. Oxford University Press.
  • International Court of Justice (1986). Military and Paramilitary Activities in and against Nicaragua (Nicaragua v. United States of America). ICJ Reports.
  • Kelsen, H. (1952). Principles of International Law.
  • Shaw, M. N. (2021). International Law (9th ed.). Cambridge University Press.
  • United Nations (1945). Charter of the United Nations.
  • United Nations General Assembly (2022–). Resolutions on the territorial integrity of Ukraine (Emergency Special Session).
  • van Dijk, T. A. (2006). Discourse and Manipulation. Discourse & Society.
  • Pomerantsev, P. (2019). This Is Not Propaganda. PublicAffairs.

Textwandel.


 Vielen Dank für den Beitrag. Die Verbindung von Brechts „Kinderkreuzzug 1939“ mit aktuellen Formen digitaler Radikalisierung ist literarisch originell und regt zum Nachdenken an. Dennoch habe ich einige grundsätzliche Einwände.

Mein erster Einwand betrifft die Begriffe. Die Bezeichnungen „Kinderkreuzzug“ und insbesondere „Kindersoldaten“ sind sehr starke Worte. Historisch bezeichnet „Kindersoldaten“ Minderjährige, die in bewaffneten Konflikten von Armeen, Milizen oder bewaffneten Gruppen eingesetzt werden. Jugendliche Straftäter oder radikalisierte Jugendliche in Online-Netzwerken mit diesem Begriff zu beschreiben, mag als Metapher funktionieren, verwischt aber wichtige Unterschiede. Nicht jede Form der Manipulation oder Radikalisierung ist bereits mit organisierter militärischer Rekrutierung gleichzusetzen.

Mein zweiter Einwand betrifft die Argumentationsführung. Der Text bewegt sich zwischen Literaturinterpretation, journalistischer Darstellung, Extremismusforschung und gesellschaftlicher Diagnose. Das ist legitim, macht aber eine klare Trennung zwischen belegten Tatsachen und Deutungen umso wichtiger. An mehreren Stellen bleibt für mich unklar, wo die empirische Grundlage endet und wo die metaphorische oder essayistische Zuspitzung beginnt.

Besonders kritisch sehe ich die Passage, in der die Täter als mögliche Absender eines „Hilferufs“ beschrieben werden. Selbstverständlich können Täter zugleich belastete, manipulierte oder vernachlässigte Jugendliche sein. Dennoch besteht die Gefahr, dass die Perspektive der Opfer in den Hintergrund rückt. Ein 80-jähriger Mann, der auf seinem Abendspaziergang niedergestochen wird, oder eine Frau, die einen Messerangriff nicht überlebt, erscheinen im Text teilweise eher als Elemente einer Erzählung über die Täter denn als Menschen mit eigener Geschichte und eigenem Leid.

Auch die Aussage, hinter diesen Phänomenen stehe ein „zerstörtes Weltbild aus einer zerstörten Welt“, überzeugt mich nur teilweise. Sie erklärt wenig und läuft Gefahr, komplexe individuelle, soziale und psychologische Faktoren durch eine große kulturkritische Erzählung zu ersetzen. Gewalt entsteht nicht automatisch aus gesellschaftlicher Krise, und gesellschaftliche Krise führt nicht zwangsläufig zu Gewalt.

Schließlich halte ich die wiederkehrende Analogie zum Kinderkreuzzug von 1212 für rhetorisch stark, analytisch aber begrenzt tragfähig. Zwischen mittelalterlichen religiösen Bewegungen, Brechts Kriegswaisen und heutigen Online-Netzwerken bestehen erhebliche Unterschiede. Die Gemeinsamkeit scheint vor allem darin zu liegen, dass junge Menschen Orientierung suchen. Das allein genügt meines Erachtens nicht, um die Analogie vollständig zu tragen.

Trotz dieser Kritik halte ich die Grundfrage des Beitrags für wichtig: Wie gelangen Jugendliche in digitale Milieus, in denen Gewalt, Sadismus und Menschenverachtung zur sozialen Währung werden? Gerade diese Frage verdient eine möglichst präzise, quellennahe und differenzierte Diskussion. Dafür wäre aus meiner Sicht etwas weniger Metaphorik und etwas mehr analytische Trennschärfe hilfreich.

sjadd72



 Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Beitrags und die Bereitstellung der genannten Dokumente.

Gerade weil die angesprochenen Themen – Geheimdiensttätigkeiten, Desinformation, internationale Beziehungen und historische Konflikte – von großer Bedeutung sind, halte ich eine besonders sorgfältige Prüfung der vorgelegten Informationen für notwendig.

Der Beitrag enthält eine Reihe schwerwiegender Behauptungen über Aktivitäten ukrainischer Geheimdienste in EU-Staaten sowie über konkrete Organisationen in Polen. Für Leserinnen und Leser wäre es hilfreich, wenn die Authentizität der angeführten Dokumente, ihre Herkunft, die Umstände ihrer Beschaffung sowie mögliche unabhängige Überprüfungen transparent dargestellt würden. Gerade im Bereich nachrichtendienstlicher Informationen besteht stets die Gefahr, dass Dokumente unvollständig, aus dem Zusammenhang gerissen oder sogar Teil konkurrierender Einflussoperationen sein können.

Ebenso erscheint es wichtig, zwischen nachgewiesenen Tatsachen, Schlussfolgerungen des Autors und politischen Bewertungen klar zu unterscheiden. Aussagen, wonach bestimmte Organisationen „Instrumente“ eines Geheimdienstes seien oder ausschließlich bestimmten ideologischen Zwecken dienten, sollten durch nachvollziehbare und überprüfbare Belege gestützt werden.

Besonders sensibel ist zudem die Erinnerung an historische Verbrechen wie das Massaker von Huta Pieniacka. Das Gedenken an die Opfer verdient Respekt und sollte nicht zur pauschalen Verurteilung heutiger Bevölkerungen oder zur politischen Instrumentalisierung aktueller Konflikte genutzt werden. Historische Aufarbeitung gelingt am besten auf Grundlage wissenschaftlicher Forschung, dokumentierter Quellen und eines respektvollen Dialogs.

Eine offene Gesellschaft lebt davon, auch unbequeme Informationen zu diskutieren. Gleichzeitig lebt sie davon, Behauptungen kritisch zu hinterfragen, Quellen sorgfältig zu prüfen und unterschiedliche Perspektiven zuzulassen. In diesem Sinne würde ich eine weiterführende Dokumentation der Quellenlage und gegebenenfalls unabhängige Bewertungen der vorgelegten Unterlagen begrüßen.

Vielen Dank für die Anregung zur Diskussion.

China verstehen


Vielen Dank für diesen ausführlichen und kenntnisreichen Beitrag. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass Sie die Grenzen der Analyse aufgrund der geheimen Abstimmung mehrfach transparent benennen und zwischen Fakten, Plausibilitäten und Spekulationen unterscheiden.


Gerade deshalb erscheint mir jedoch eine kritische Anmerkung angebracht: An mehreren Stellen entsteht der Eindruck, dass aus einer insgesamt positiven chinesisch-österreichischen Beziehungslage relativ weitreichende Schlussfolgerungen über das wahrscheinliche Abstimmungsverhalten Pekings gezogen werden. Die vorgelegten Indizien sind durchaus nachvollziehbar, sie belegen jedoch letztlich vor allem, dass China keinen offensichtlichen Grund hatte, Österreich aktiv abzulehnen. Ob daraus bereits eine aktive Unterstützung folgt, bleibt meines Erachtens deutlich unsicherer.


Besonders vorsichtig wäre ich bei der Gegenüberstellung Österreichs und Deutschlands. Die These, Österreich sei aus chinesischer Sicht der „weitaus angenehmere Kandidat“ als Deutschland, erscheint plausibel, wird im Beitrag aber teilweise stärker formuliert, als es die Quellenlage tatsächlich zulässt. China verfolgt traditionell eine langfristige und interessengeleitete Diplomatie. Dabei kann für Peking durchaus auch ein Deutschland im Sicherheitsrat von Nutzen sein, etwa als wichtiger wirtschaftlicher und politischer Akteur innerhalb Europas. Dass eine kritischere China-Politik Berlins automatisch zu einer chinesischen Präferenz für Wien geführt haben muss, lässt sich daher meines Erachtens nicht eindeutig belegen.


Zudem wäre zu berücksichtigen, dass die Wahl nicht nur durch die Haltung einzelner Großmächte bestimmt wird. Die 131 Stimmen Österreichs spiegeln vor allem eine breite Unterstützung innerhalb der Generalversammlung wider. Eine mögliche chinesische Zustimmung wäre daher nur ein Faktor unter vielen.


Interessant fand ich auch Ihre Hinweise zur geringen Resonanz auf chinesischen Social-Media-Plattformen. Allerdings erscheint mir die Schlussfolgerung, daraus lasse sich eine „funktionale Irrelevanz“ Österreichs für die chinesische Öffentlichkeit ableiten, etwas weitgehend. Das Ausbleiben von Diskussionen kann zahlreiche Ursachen haben und erlaubt nur begrenzte Rückschlüsse auf tatsächliche gesellschaftliche Wahrnehmungen.

Ich möchte ergänzen, dass eine zentrale Schwäche der Analyse darin besteht, dass aus chinesischen Verlautbarungen über gute bilaterale Beziehungen teilweise auf ein konkretes Abstimmungsverhalten geschlossen wird. In der internationalen Diplomatie sind freundliche Beziehungen jedoch oft die Regel und nicht zwangsläufig ein Indiz für eine bestimmte Stimmabgabe.

Insgesamt halte ich Ihren Beitrag für eine wertvolle Analyse, würde aber anregen, die Trennlinie zwischen belegbaren Beobachtungen und geopolitischen Interpretationen noch etwas schärfer zu ziehen. Gerade weil das Thema von Natur aus spekulative Elemente enthält, gewinnt die Argumentation aus meiner Sicht an Stärke, wenn alternative Erklärungen noch stärker gewichtet werden.

Vielen Dank für die anregende Lektüre.

bernhard jenny bloggt


 Vielen Dank für Ihren engagierten Beitrag zur Verteidigung der liberalen Demokratie. Ihre Warnung vor autoritären und antidemokratischen Tendenzen ist wichtig und verdient Aufmerksamkeit. Die Geschichte zeigt tatsächlich, dass Demokratien verletzlich sind und sich gegen Kräfte schützen müssen, die ihre Grundprinzipien abschaffen oder aushöhlen wollen.

Dennoch wirft Ihr Beitrag aus meiner Sicht einige Fragen auf.

Sie ziehen eine klare „rote Linie“ und vertreten die Auffassung, Personen wie Peter Thiel dürften auf demokratischen Bühnen keinen Platz erhalten. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wer letztlich bestimmt, wo legitime Kritik an bestehenden demokratischen Strukturen endet und wo tatsächliche Demokratiefeindlichkeit beginnt. Gerade in offenen Gesellschaften besteht die Gefahr, dass solche Grenzziehungen nicht nur gegen tatsächliche Autoritäre, sondern irgendwann auch gegen unbequeme, kontroverse oder systemkritische Stimmen angewendet werden.

Demokratie lebt nicht nur von gemeinsamen Grundwerten, sondern auch von der Fähigkeit, gegensätzliche Positionen öffentlich sichtbar zu machen und kritisch zu prüfen. Eine Einladung zu einer Debatte bedeutet nicht zwangsläufig Zustimmung oder Legitimation. Sie kann auch eine Gelegenheit sein, problematische Positionen transparent zu machen, kritisch zu hinterfragen und ihre Konsequenzen öffentlich zu diskutieren.

Zudem erscheint mir die pauschale Einordnung Peter Thiels als „erklärter Antidemokrat“ diskussionswürdig. Seine Äußerungen über Demokratie, Elitenherrschaft und technologische Zukunftsmodelle sind zweifellos kontrovers und teilweise mit demokratischen Gleichheitsvorstellungen schwer vereinbar. Dennoch wäre es hilfreich, konkrete Aussagen und politische Forderungen differenziert zu analysieren, anstatt die Person insgesamt außerhalb des demokratischen Diskurses zu verorten. Gerade eine liberale Demokratie sollte ihre Stärke auch darin zeigen, schwierige und provokative Positionen argumentativ zu konfrontieren.

Karl Popper beschrieb mit dem „Paradoxon der Toleranz“ die Notwendigkeit, intoleranten Bewegungen Grenzen zu setzen. Gleichzeitig betonte er aber, dass Verbote oder Ausschlüsse erst dann gerechtfertigt sind, wenn die Gegenseite den rationalen Diskurs verweigert und zur Gewalt oder Unterdrückung greift. Zwischen kritikwürdigen, elitären oder autoritären Ideen einerseits und einer unmittelbaren Bedrohung demokratischer Institutionen andererseits besteht daher ein wichtiger Unterschied.

Vielleicht liegt die eigentliche Herausforderung weniger darin, bestimmten Personen jede Bühne zu verwehren, sondern darin, Veranstaltungen so zu gestalten, dass problematische Positionen weder verharmlost noch unkritisch normalisiert werden. Eine selbstbewusste Demokratie sollte beides können: ihre Werte verteidigen und zugleich die Offenheit bewahren, die sie von autoritären Systemen unterscheidet.

Gerade weil die Demokratie schützenswert ist, sollte sie sorgfältig darauf achten, dass die Verteidigung ihrer Prinzipien nicht unbeabsichtigt zu einer Einschränkung des offenen Diskurses führt, der selbst zu ihren wichtigsten Grundlagen gehört.

ꯆꯤꯊꯤꯁꯤꯡ꯫

 ꯅꯨꯡꯇꯤꯒꯤ ꯄꯨꯟꯁꯤꯗꯥ ꯊꯋꯥꯏ ꯌꯥꯑꯣꯕꯥ꯫
ꯁꯨꯞꯅꯒꯤ꯫
ꯊꯋꯥꯏ
ꯑꯅꯀꯅꯁꯦꯟꯁꯇꯥ ꯂꯩꯕꯥ ꯃꯤꯑꯣꯏꯁꯤꯡꯗꯥ꯫
ꯊꯋꯥꯏ ꯑꯗꯨ ꯍꯧꯔꯀꯏ꯫
ꯍꯧꯔꯒꯅꯤ꯫
ꯁꯥꯡꯂꯕꯥ ꯆꯤꯊꯤ ꯏꯕꯥ꯫

Zu sehr

mit dem Alltag beschäftigt

an all den Träumen

der Nacht vorbei

fängt die Seele an

lange Briefe 

zu schreiben

Terjemahan

 Sabuah
gaek
alat bantu mandanga
bisa mambantu
menterjemahkan mimpi tu
ka dalam bahasonyo.

Ein altes Hörgerät

kann helfen

den Traum

in seiner Sprache

zu übersetzen