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In den letzten Jahren machten wiederholt beunruhigende Berichte zu Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Bundesasylzentren die Runde. Um die Vorwürfe zu untersuchen, gab das Staatssekretariat für Migration eine externe Untersuchung in Auftrag. Der veröffentlichte Bericht ist allerdings unvollständig und lässt den Ausschluss strukturell bedingter Gewaltanwendungen in den Asylunterkünften des Bundes nicht zu. Im Mai 2021 beauftragte das Staatssekretariat für Migration SEM den Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer – Fachbereiche Strafrecht und Verwaltungsrecht –, die Missbrauchs- und Gewaltvorwürfe in Bundesasylzentren zu untersuchen. Der Untersuchung vorausgegangen waren eine gemeinsame Recherche der Rundschau, des Westschweizer Radio und Fernsehens und der Wochenzeitung WOZ, Berichte von NGOs sowie ein Besuch des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter CPT in der Schweiz. Im November 2021 lagen die Resultate der veranlassten Untersuchung vor: Im Sicherheitsbereich seien Verbesserungen notwendig, die Grund- und Menschenrechte würden in den Asylzentren des Bundes jedoch eingehalten. Bei genauerem Hinsehen lassen der Umfang und die Methodik der Untersuchung diese kategorische Schlussfolgerung aber nicht zu. Einseitige HerangehensweiseBei der durchgeführten Untersuchung handelt es sich weitgehend um eine Sekundärrecherche, welche sich auf vom Staatssekretariat für Migration zur Verfügung gestellte Dokumente und Verfahrensakten in sieben Fällen stützt. Darüber hinaus wurden Mitarbeiter*innen und Verantwortliche der privaten Sicherheitsfirmen und des Staatssekretariats für Migration befragt. Mit der kleinen Anzahl untersuchter Fälle ist es sehr schwierig, Schlüsse in Bezug auf strukturelle Gewaltanwendung oder Menschenrechtsverletzungen in Bundesasylzentren zu ziehen. Darüber hinaus scheinen im Rahmen der Untersuchung keine Gespräche mit den betroffenen Asylsuchenden, Rechtsvertreter*innen, Zeug*innen oder externen Rechtsanwält*innen stattgefunden zu haben. Schliesslich sind die Kriterien zur Auswahl der untersuchten Fälle nicht ersichtlich. Diese methodisch einseitige Herangehensweise führt zu verzerrten Ergebnissen. Das zeigt sich bei den unterschiedlichen Schlussfolgerungen des Berichts. Unzulässiger Rückschluss auf den Zugang zur JustizDer Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass der Rechtsschutz bei Gewaltanwendung in den Bundesasylzentren gewährleistet sei. Begründet wird diese Annahme damit, dass in vier der sieben untersuchten Fälle Strafuntersuchungen hängig seien. Abgesehen von der für aussagekräftige Rückschlüsse zu geringen Anzahl untersuchter Fälle bedeutet die Einleitung einer Strafuntersuchung nicht, dass die Betroffenen effektiv Zugang zur Justiz erhalten. Die staatlich finanzierte Rechtsvertretung – für die Asylsuchenden vor Ort die einzige Ansprechperson – verfügt weder über ein Mandat noch über die fachlichen Kompetenzen, um die Betroffenen strafrechtlich beraten oder vertreten zu können. Der Weg zu externen Anwält*innen oder der Opferhilfe ist zudem sehr beschwerlich. Zu einer strafrechtlichen Anzeige und einem Strafverfahren kommt es in der Realität oft erst, wenn NGOs externe Anwält*innen damit beauftragen. Unhaltbarer Rückschluss auf die DunkelzifferDer Bericht kommt zum Schluss, dass die Dunkelziffer an Gewaltvorfällen in den Bundesasylzentren sehr gering sei, da alle Vorfälle den Rechtsvertreter*innen gemeldet würden. Dieser Annahme stehen die Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Organisationen gegenüber: Viele, wenn nicht eine Mehrheit, der Asylsuchenden würden sich nicht trauen, über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen oder Anzeige einzureichen – aus Angst, dies könnte ihr Asylverfahren negativ beeinflussen. Bei den Berichten der privaten Aufsichts- und Sicherheitsangestellten muss zudem berücksichtigt werden, dass diese sich kaum selbst belasten würden. Rechtsanwält*innen aus dem Asylbereich sind zudem Fälle bekannt, wo Strafanzeigen – etwa aufgrund einer raschen Ausschaffung – gar nicht möglich waren oder von der Polizei verweigert wurden. Von einer niedrigen Dunkelziffer kann aus diesen Gründen nicht ausgegangen werden. Nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen zur VoreingenommenheitSchliesslich zieht der Bericht das Fazit, dass keine Hinweise auf «eine generelle Voreingenommenheit der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste» bestünden – jedoch ohne weitere Begründung. Um rassistische oder fremdenfeindliche Einstellungen von Sicherheitsangestellten festzustellen oder auszuschliessen, wäre die Befragung einer grossen Anzahl Asylsuchender und Mitarbeiter*innen notwendig gewesen. Die Zivilgesellschaft zeigt eine andere Realität aufSeit Februar 2020 wurden der Menschenrechtsorganisation Amnesty International Schweiz regelmässig Vorwürfe über Misshandlungen und Gewaltanwendungen in Bundesasylzentren zugetragen. Im Mai 2021 veröffentlichte die NGO deshalb das Briefing «'Ich verlange nur, dass sie Asylsuchende wie Menschen behandeln' – Menschenrechtsverletzungen in Schweizer Bundesasylzentren». Das Fazit war ernüchternd: Anhand von 32 Interviews mit Opfern, (ehemaligen) Sicherheitsangestellten, Rechtsvertreter*innen, Betreuer*innen und Sozialpädagog*innen wurde deutlich, dass in den Bundesasylzentren Feindseligkeit, Vorurteile und Rassismus vorkommen. Die befragten Asylsuchenden berichteten zudem von körperlichen Verletzungen, Misshandlungen und Bestrafungen. Der Amnesty-Bericht lieferte den Hinweis, dass in den Bundesasylzentren durchaus Menschenrechtsverletzungen geschehen und diese in strukturellen Mängeln begründet liegen könnten. Kürzlich haben sodann der UNO-Antirassismusausschuss sowie der UNO-Kinderrechtsausschuss die Schweiz aufgefordert, Gewaltvorfälle in den Bundesasylzentren zu untersuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, die Opfer zu entschädigen und präventiv tätig zu werden. Die Schweizer Behörden sind zur Aufarbeitung der Gewaltvorfälle in den Bundesasylzentren deshalb dazu aufgefordert, eine grossangelegte Untersuchung nach wissenschaftlicher Methodik und unter Anwendung menschenrechtsgestützter Indikatoren durchzuführen. | |||
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Montag, 10. Januar 2022
Zitat:
Parole
Parole
in lino
alla sponda del fiume
con spicchi di mela
scuotere perso
fumare una sigaretta
non aiuta
oltre la perdita
*
Worte in
Leintücher
am Flussufer
mit Apfelschnitzen
geschüttelt
verloren
das Rauchen
einer Zigarette
hilft nicht
über den
Verlust hinweg
https://weisseis609104457.wordpress.com
講堂
Sadurunge jendhela wengi
מאָדנע און צו פיל
ಸಂಭಾವಿತ
Sonntag, 9. Januar 2022
жасыл жапырақтар
El foraster
កសិករ
mu bugingo
imwe
biragoye kandi birababaza
ikizamini
gukuramo uruhu
binyuze mu bugingo
imbere
Hamwe na
buri kintu cyose
Kudashaka
wemere wicishije bugufi
*
Die Harte Prüfung
die Häutung
durch die Seele
mit allem
Widerwillen
zu zu lassen
https://weisseis609104457.wordpress.com
сары май
눈의 길
Na vrhu grebena
Samstag, 8. Januar 2022
밤에
In una fretta
U gradskoj vidikovci
li giravê şev
Extraneus
Freitag, 7. Januar 2022
ຫລັງ
ຫລັງ
ຜ້າມ່ານ
ເກມເງົາໄມ້
ພາດການສາທິດ
ເສັ້ນ
ດ້ວຍມື
ກັບເພດານ
ຈາກແກ້ວ
ນ້ໍາທີ່ຈະແຈ້ງ
ເພື່ອປຸກ
ໃນປາກ
ໃນເສື້ອຜ້າໃນຕອນເຊົ້າ
ໃນບັນດາປະຊາຊົນ
ໂດຍບໍ່ມີການອັບອາຍ
*
Hinter
dem Vorhang
das Puppenspiel
die Vorführung
verpasst
ein Strich
mit der Hand
zur Decke
aus dem Glas
kristallklares Wasser
zum Erwachen
in den Mund
im Morgenmantel
unter die Leute
ohne Scham
https://weisseis609104457.wordpress.com
līdz skeletam
Didelis
די אויסדערוויילטע
Zitat:
Trotz Pandemie haben wir in den letzten paar Wochen 33'000 von den nötigen 50'000 Unterschriften gesammelt. Jetzt bleiben nur noch 14 Tage für die fehlenden 17'000 Unterschriften.
Hilfst du mit? Unterschreibe bitte das Frontex-Referendum. Du kannst den Unterschriftenbogen auch per Post bestellen: https://act.wecollect.ch/frontex-referendum-schlussspurt
Herzlich, Daniel, Mirjam, Simone, Philippe und Samuel
PS: Gerade in finsteren Zeiten, braucht es Menschen, die das Unmögliche möglich machen. Schicke doch unsere Nachricht an Freund:innen weiter. Wären dir super dankbar!
Donnerstag, 6. Januar 2022
der Streck
iray be loatra
Zitat:
Die Revision des Transplantationsgesetzes verändert die rechtliche Voraussetzung für die Organspende im Grundsatz. Bisher braucht es die Zustimmung zur Organentnahme. Neu würde eine Entnahme ohne explizite Zustimmung möglich. Mit der sogenannten «erweiterten Widerspruchslösung» findet ein Paradigmenwechsel statt, der in das Persönlichkeitsrecht jeder und jedes einzelnen eingreift. Darum soll die Stimmbevölkerung darüber entscheiden. Bitte unterschreibe jetzt das Referendum.
https://wecollect.ch/projekte/transplantationsgesetz-referendum