Übergangsmaßnahmen: ein erfolgsversprechendes Instrument zum Schutz der Menschenrechte
Wiederholt ordnen UNO-Vertragsausschüsse vorsorgliche Maßnahmen – sogenannte einstweilige Maßnahmen – gegen die Schweiz an. Damit sollen Personen im laufenden Verfahren vor drohenden Menschenrechtsverletzungen geschützt werden. Der Verein AsyLex hat anhand von Individualbeschwerden bei UNO-Ausschüssen bereits in über 20 Fällen einstweilige Maßnahmen erwirkt. Sie weisen sich insbesondere im Asylbereich als hilfreiches Instrument zum Schutz der Menschenrechte, verdeutlichen aber auch die Unzulänglichkeiten der Schweizer Rechtspraxis.
Politische Partizipation: Gleichstellung noch in weiter Ferne
Auch wenn Frauen und Männer in der Schweiz die gleichen politischen Rechte besitzen, sind die Politik und ihre Institutionen nach wie vor stark von Männern und ihren Verhaltensweisen geprägt. Das hat Konsequenzen für die Beteiligung von Frauen an den politischen Prozessen – insbesondere von Frauen of Color wie auch trans, inter und nicht-binären Personen. Sie sind in Machtpositionen häufig untervertreten und haben weniger Möglichkeiten, politische Entscheidungen zu beeinflussen.
Chancen- und Rechtsgleichheit für Care Leaver*innen
In der Schweiz besteht für Care Leaver*innen mit Blick auf eine diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch keine Chancen- oder Rechtsgleichheit. Dies gründet im Darin angegeben, dass die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich oder mangelhaft ausgestaltet sind und teilweise sogar gänzlich fehlen. Darüber hinaus sind die Kinder- und Erwachsenenhilfe sowie die Unterstützung für junge kantonale unterschiedlich strukturiert und weisen in Bezug auf ihre konkreten Leistungen erhebliche Lücken auf. Für eine Verbesserung der Situation von Care Leaver*innen bleibt noch viel zu tun.
–– EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE ––
Wegzug des Kindes ins Ausland: Die Schweiz verletzt das Recht auf ein faires Verfahren
Zwei Vätern war es nicht möglich, die Verlegung des Wohnsitzes ihres Kindes ins Ausland vor einem innerstaatlichen Gericht anzufechten. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz damit das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Urteil aus Straßburg: Das Veranstaltungsverbot in der Pandemie hat die Versammlungsfreiheit verletzt
Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war das vom Bundesrat verhängte allgemeine Veranstaltungsverbot während der Covid-19-Pandemie unverhältnismässig. Der Gerichtshof anerkennt die besonderen Umstände der Pandemiebekämpfung, jedoch die Bedeutung der Versammlungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft.
–– STAATENBERICHTSVERFAHREN ––
Universelle regelmäßige Überprüfung
Am 23. September 2022 verabschiedete der Bundesrat den vierten Staatenbericht der Schweiz für die allgemeine periodische Überprüfung (UPR) im UNO-Menschenrechtsrat. Zuvor haben unterschiedliche NGOs ihre eigenen Berichte zur Menschenrechtslage in der Schweiz eingereicht. So auch die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ihre Arbeitsgruppe Pakt I und humanrights.ch.
Folgeüberprüfung der ECRI
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichte am 20. September 2022 ihre Folgeüberprüfung zum sechsten Länderbericht der Schweiz. Im Vorfeld haben humanrights.ch und die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht einen NGO-Bericht eingereicht.
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