Samstag, 10. Dezember 2022

Heidi

Gefahr für das Grundwasser: Güllen in Karstgebieten

TrinkwasserGewässerschutzgesetzChemikalien-Risikoreduktions-VerordnungTramelanGüllen im Winter

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund in Karstgebieten ist zerklüftet. Daher kann Wasser – und eben auch Gülle – rasch ins Grundwasser gelangen. Aus diesem Grunde wurden besondere Schutzzonen definiert. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden.

Güllen in Tramelan

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

Ein Gemeinderat von Tramelan güllt regelmässig im Winter. Manchmal auf Schnee, aktuell auf gefrorenen Boden. Heidi hat am 26.11.19 ausführlich darüber berichtet: Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? 

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Heidi empfiehlt: „Zuwiderhandlungen sofort der Polizei melden!“

Mottfeuer und Gülle in Tramelan. Heidis Mist 9.12.22

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee?Heidis Mist

SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage! Heidis Mist 1.1.20

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10.12.22 HOME

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