Ayatollah ali chamenei / Ebrahim Raisi
Taraneh Alidoosti: Top-Schauspielerin aus dem Iran, die Proteste unterstützte, festgenommen
Der Terror gegen die eigene Bevölkerung ist ein Verbrechen
Ayatollah ali chamenei / Ebrahim Raisi
Taraneh Alidoosti: Top-Schauspielerin aus dem Iran, die Proteste unterstützte, festgenommen
Der Terror gegen die eigene Bevölkerung ist ein Verbrechen
Dimitri Anatoljewitsch Medwedew / Wladimir Wladimirowitsch Putin / Wladimir Michailowitsch Gundjajew
Ukraine-Krieg: Putin trifft Generäle, als russische Raketen Städte bombardieren
Die Lektionen für den Kreml, der aus den historischen Erfahrung, durch Genozid an der eigenen Bevölkerung, unter Иосиф Виссарионович Сталин nichts gelernt hat. Stalins Genozid in der Ukraine: „Eine Wahrheit, die man jahrzehntelang zu vertuschen versuchte“ Der Genozid und der Terror in der Ukraine geht weiter.
Die neoimperialen Angriffskriege des Kreml sind ein Verbrechen.
جلال الدین;
من هرگز در جستجوی خدای تو نبودم در جوانی و تا به امروز از تو در درونم چیزی نشنیده ام.
.
Die Kinder
sind erkrankt
der Mann
liegt im Bett
die Frau
wünscht sich
einen Tag
Auszeit
zwei Ärzte
kommen
auf Besuch
der dritte
bringt eine
Arznei für
ihn mit
da merkt er
dass er
eigentlich
gesund ist
Geldstrom
der Besitz
die Kultur
der Macht
die das Einfache
Brot des Lebens
zur Langweile
macht
Das Begehren
endet
im Alter
wenn die
Zähne
die weisse
Farbe verloren
das Hinhalten
der Hirnhälften
ihre Kraft
langsam verlieren
Die Früchte
der Jahre
im Herbst
des Lebens
vor dem Fenster
auf dem Tisch
Beeren
die sich wandeln
zu Trauben
ein neues
Gewand
an den Wänden
aufzutragen
dem ist
dem aufkommenden
Winter
zu spät
Ohne Urteil im Gefängnis
Lorik* ist verzweifelt. Er sitzt im Gefängnis, weiss aber nicht wieso. Niemand hat es ihm erklärt. Seine Mitgefangenen probieren ihn zu beruhigen: Das sei in der Schweiz normal. Es gäbe einige unter ihnen, welchen es genauso ergangen sei. Lorik hat nie einen Dolmetscherin, Anwältin, Staatsanwältin, geschweige denn einen Richterin zu Gesicht bekommen. Es gab keine Einvernahme anlässlich welcher ihm ein Tatvorwurf gemacht oder ihm seine Rechte erklärt wurden. Er hat einzig den Vollzugsbefehl erhalten: Er sei zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die mangels Zahlung in eine Freiheitsstrafe umgewandelt worden war. Lorik hat jedoch weder Kenntnis von einem Strafbefehl, noch hat er je eine Zahlungsaufforderung oder einen Einzahlungsschein erhalten. Er sitzt somit buchstäblich ohne Urteil im Gefängnis.
Loriks Geschichte ist kein Einzelfall. Es kommt in der Schweiz regelmässig vor, dass Personen in den Strafvollzug versetzt werden, ohne dass sie wissen weshalb. Dies ist möglich, weil die Staatsanwaltschaft unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten sowie Geldstrafen, die ohne Zahlung in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, mittels Strafbefehl verhängen kann. Strafbefehle können jedoch auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme des Betroffenen für rechtskräftig und somit vollstreckbar erklärt werden: Verfügungen und Entscheide, die mit eingeschriebener Post oder als Gerichtsurkunden nicht übergeben werden können und nicht innerhalb der siebentägigen Abholfrist bei der Post abgeholt werden, gelten am letzten Tag dieser Frist als zugestellt. Die sogenannte Zustellfiktion kommt etwa dann zur Anwendung, wenn eine eingeschriebene Postsendung nicht abgeholt oder ein Einschreiben retourniert wird, weil derdie Adressatin nicht mehr an der angeschriebenen Adresse wohnt. Sobald der Strafbefehl als zugestellt gilt, beginnt eine 10-tägige Einsprachefrist zu laufen. Verstreicht sie ungenutzt, erwächst der Strafbefehl zum vollstreckbaren Urteil.
Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen für die Anwendung der Zustellfiktionen, welche von den Staatsanwaltschaften nicht immer eingehalten werden. Zu den notwendigen Bemühungen zählen Erkundigungen bei der letzten bekannten Adresse, den Einwohnerregistern, Nachbar*innen, Verwandten oder auch beim Migrationsamt. Das Bundesgericht lässt weder eine Ersatzzustellung an die letzte bekannte Adresse gelten, noch entbindet es die Staatsanwaltschaften von der Pflicht zur Adressnachforschung, wenn absichtlich eine falsche Adresse angegeben wurde.
Bisher gab es noch keinen einzigen Fall vor Bundesgericht, in welchem die in Frage stehenden Bemühungen einer Staatsanwaltschaft zur Zustellung eines Strafbefehls als ausreichend qualifiziert worden wären. So genügen sie auch bei Lorik nicht: Nachdem er mit anwaltlicher Unterstützung Einsprache erhebt, wird er umgehend aus dem Strafvollzug entlassen.
Fälle wie derjenige von Lorik bleiben meist unbemerkt, da die Betroffenen weder ihre Rechte kennen noch einen Rechtsbeistand zur Seite haben. Meistens erfährt keine*r von ihrem Schicksal, obwohl es um die Verletzung grundlegender Menschenrechte geht. Gemäss Artikel 31 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 5 Ziffer 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss eine Person, welcher die Freiheit entzogen wird, umgehend in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe der Inhaftierung und ihre Rechte informiert werden. Gefangene müssen die Möglichkeit haben, ihren Freiheitsentzug innert kurzer Frist durch ein Gericht prüfen zu lassen (Art. 5 Ziff. 4 EMRK). Wird die Zustellung eines Strafbefehls lediglich fingiert – sprich die betroffene Person bekommt den Strafbefehl tatsächlich nie zu Gesicht – so kennt sie weder den Grund für den Freiheitsentzug noch ihre Rechtsmittelmöglichkeiten.
Die Fälle von Strafvollzug ohne rechtskräftige Strafbefehle sind (noch) weitgehend unbekannt. Es obliegt den Staatsanwaltschaften von Amtes wegen tätig zu werden und diese grundrechtsfeindliche Praxis zu beenden, bereits erlassene Strafbefehle zu überprüfen und gegebenenfalls erneut rechtskonform zuzustellen.
*Name geändert
Dimitri Anatoljewitsch Medwedew / Wladimir Wladimirowitsch Putin / Wladimir Michailowitsch Gundjajew
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Dimitri Anatoljewitsch Medwedew / Wladimir Wladimirowitsch Putin / Wladimir Michailowitsch Gundjajew
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Die neoimperialen Angriffskriege des Kreml sind ein Verbrechen.
Seit 1989 erhebt OceanCare die Stimme für die Meere. Die internationale Organisation mit Sitz in der Schweiz ist UNO-Sonderberaterin für den Meeresschutz und trägt mit ihrer Arbeit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Agenda 2030 bei.
OceanCare schützt das Leben im Meer.
Wir gehen gegen die Verschmutzung der Ozeane vor und setzen uns dafür ein, dass der marine Lebensraum gesund und intakt bleibt. Und wir sorgen dafür, dass bedrohte Meerestiere eine Zukunft haben, wobei uns die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt, einzelner Arten und auch das Wohl und die Freiheit des einzelnen Tieres wichtig sind.
OceanCare ist visionär und richtungsweisend.
Über dreissig Jahre Erfahrung lassen uns früh erkennen, wo sich Probleme im Meer anbahnen. Bestehende Gefahren erfassen wir in der Tiefe. Wir gehen diese überlegt und mutig an, und seien sie noch so komplex oder brisant. Lösungsstrategien richten wir langfristig aus, Ziele verfolgen wir auch unter herausfordernden Bedingungen unbeirrt.
OceanCare verfolgt ambitionierte und messbare Ziele.
Wir setzen uns intensiv dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz der Meere und ihrer Bewohner auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene geschaffen und auch in die Praxis umgesetzt werden. Themenbezogen mobilisieren und sensibilisieren wir die Zivilgesellschaft, fördern den Diskurs und motivieren zu fortschrittlichem Verhalten.
OceanCare arbeitet pragmatisch und faktenbasiert.
Unsere Argumente sind mit verifizierten Daten aus wissenschaftlichen Forschungs- und Schutzprojekten unterlegt. Inhaltlich beziehen wir klar Stellung, pflegen dabei aber den Dialog, schätzen den Perspektivenwechsel und verhalten uns auch gegenüber Andersdenkenden respektvoll. Profunde Sachkenntnis und eine lösungsorientierte Haltung öffnen uns weltweit Türen und verschaffen unseren Gutachten und Einschätzungen dort Beachtung, wo sie Wirkung entfalten.
OceanCare handelt vernetzt.
Die Struktur der Organisation ist schlank, Kompetenzen sind klar verteilt, die Zusammenarbeit im Team beflügelt uns. Wir sind nahbar und stehen Rede und Antwort. Unsere Wirkkraft potenzieren wir durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen und führenden Wissenschaftlern. Weltweit nutzen wir so Synergien und bündeln unsere Stärken.
Treue Gönnerinnen, Spender, Mitglieder und Stiftungen ermöglichen die Arbeit von OceanCare. Zuwendungen investieren wir kostenbewusst ausschliesslich in Tätigkeiten, die der Erreichung strategischer Ziele dienen. Sämtliche Aktivitäten sowie die Verwendung der Mittel werden im Jahresbericht transparent dargestellt.
Die Botschaft ist klar und bei den Vereinten Nationen angekommen: Es ist der falsche Weg und riskant, für den Schutz der Artenvielfalt bis zum Jahr 2030 öffentlichkeitswirksam 30 Prozent der Erde in Schutzgebiete zu verwandeln. 65.014 Personen haben daher eine Petition gegen diesen Plan „30 bis 30“ unterschrieben. Wir haben sie am Donnerstag während der Weltnaturkonferenz in Montréal übergeben.
„30 Prozent der Erde unter Schutz zu stellen, klingt verlockend einfach – und ist brandgefährlich. Dahinter steckt die Theorie, dass Natur nur geschützt werden kann, wenn man Menschen fernhält. In der Praxis: wenn man die örtliche Bevölkerung vertreibt“, erklärt Marianne Klute, Vorsitzende von Rettet den Regenwald e.V.
„300 Millionen Männer, Frauen und Kinder wären von „30 by 30“ bedroht, viele von ihnen Angehörige indigener Völker. Unter der Vertreibung im Namen des Naturschutzes würden ausgerechnet die besten Regenwaldschützer:innen leiden. Denn die Natur ist dort, wo Indigene Verantwortung tragen, in einem besseren Zustand als anderswo. Ob Schutzgebiete der Natur etwas bringen, ist fraglich. Obwohl ihre Zahl geradezu explodiert ist, bricht die Artenvielfalt ein. Statt auf zweifelhafte, überkommene Konzepte wie streng bewachte Nationalparks zu vertrauen, muss diese Konferenz die Rechte Indigener stärken.“
Schutzgebiete wie Nationalparks folgen häufig dem überkommenen Konzept des „Festungs-Naturschutzes“, wonach Mensch und Natur strikt getrennt werden sollten. Das könnte zum größten Landraub der Geschichte werden, der zudem wenig zum Artenschutz beiträgt.
Statt einer Fixierung auf Schutzgebiete fordern die Organisationen von den 196 Staaten der Biodiversitäts-Konvention die Sicherung der Rechte indigener Völker. Denn die Natur ist dort, wo Indigene Verantwortung tragen, in einem besseren Zustand als anderswo.
Die Exekutivsekretärin der Biodiversitäts-Konvention, Elizabeth Maruma Mrema, schloss sich während der Petitionsübergabe einigen Argumenten an. Auch sie sieht in Indigenen die wahren Hüter der Natur. Sie müssten stärker beteiligt werden, auch an Konferenzen wie der COP15. „Ich hätte gern mehr von ihnen hier gesehen“, sagte sie.
Das 30-Prozent-Ziel dürfe nicht isoliert verfolgt werden und ergebe nur mit vielen anderen Maßnahmen Sinn. Elizabeth Maruma Mrema sagte zu, bei ihren Gesprächen auf die Risiken einer einseitigen Betonung von Schutzgebieten hinzuweisen. „Ich werde die Botschaft weitertragen“, sagt sie.
Die Petition wurde von 15 Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen aus Afrika und Asien mitgetragen und richtet sich an die UN, Bundeskanzler Olaf Scholz und dieUN-Mitgliedsstaaten.
„Der Plan, bis 2030 30 Prozent der Erde als Schutzgebiete auszuweisen, ohne die gewohnheitsmäßigen Landrechte der Ureinwohner zu berücksichtigen, könnte das Verhältnis zwischen Naturschutz und Natur zerstören. Wenn Sie die Ureinwohner vertreiben, (…) zerstören Sie die Ökologie", sagt Pacifique Mukumba von der Indigenenorganisation CAMV (DRK).
Der Plan „30 by 30“ bedeutet, wenn er genehmigt wird, eine Katastrophe für den weltweit verbliebenen Regenwald“, warnt Dr. Martins Egot, Exekutivdirektor der Organisation Development Concern in Nigeria.
„Wenn man sich intensiv mit der Natur und der biologischen Vielfalt beschäftigt, sieht man: Indigene Gemeinschaften pflegen traditionelles Wissen und Praktiken, die für die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung sind. Das ist etwas, was das Konzept, 30 Prozent des Planeten unter Schutz zu stellen, anscheinend nur aus politischer Rücksichtnahme ablehnt“ sagt Maxwell Atuhura, Tasha Research Institute Africa (TASHA) Uganda.
„Dieser zukünftige Landraub muss gestoppt werden. In unserem Land wird ein solches Projekt die indigenen Völker und die lokalen Gemeinschaften in die absolute Unsicherheit treiben. Dieses makabre Projekt muss unbedingt bekämpft werden“, sagt Ladislas Désiré Ndembet von der Organisation Synaparcam aus Kamerun.
„Wenn dies umgesetzt wird, werden die Eingeborenen das Recht auf den Wald verlieren, in dem sie seit Generationen als Eingeborene leben! Auch „traditionelle" Wirtschaftsformen wie Wanderfeldbau oder Hirtennomadentum werden hier nicht mehr akzeptiert“, kritisiert Matek Geram, von der Indigenenorganisation SADIA aus Malaysia.
„Indigene Völker leben seit Jahrhunderten im Einklang mit der Natur. Sie sind die Hüter vieler der verbliebenen Wälder und der biologischen Vielfalt der Welt. Daher müssen indigene Völker in den Mittelpunkt eines jeden Schutzplans gestellt werden, auch in Schutzgebieten“, sagt Mardi Minangsari, Exekutivdirektorin der Organisation Kaoem Telapak aus Indonesien.
Rettet den Regenwald e.V. ist während der gesamten COP 15, die bis zum 19. Dezember dauert, in Montréal und verfolgt die Verhandlungen zum neuen Weltnaturabkommen.
Zu den Organisationen, die hinter der Petition stehen, gehören WALHI Süd-Sulawesi, WALHI Papua, Aceh Wetland Foundation, Pusaka, Save Our Borneo, Kaoem Telapak (alle sechs Indonesien), Devcon, WATER, RRDC (alle drei Nigeria), RIAO-RDC, CAMV (beide Demokratische Republik Kongo), Synaparcam (Kamerun), TASHA (Uganda), TEST (Tansania), SADIA (Malaysia).
Menschen
scharen sich
um jeme
denen sie
ihren Führungsanspruch
beglaubigen
ein Mann
will jedem
in der Menge
eine halbe
Stunde Zeit
zum Gespräch
geben
nimmt eine
Frau bei
der Hand
beide suchen
sich im
Gebäude
zur Abgrenzung
einen Platz
sie fallen
sich gegenseitig
unter Gekicher
in die Augen
sie sind
nicht allein
unten in
der Gasse
tut such
sich der
viereckige
Schlund
einem gähnenden
Hinab auf
dem Weg
auf der Suche
den Hunger
zu stillen
schwarz gekleidete
Frauen kommen
aus der Nacht
ohne Blicke
zu tauschen
zurück
in den
vergangen Tag
Trotz wachsendem Protest aus Wissenschaft und Bevölkerung halten die Agrochemiekonzerne am Geschäft mit bienenschädlichen Pestiziden fest und lassen jede Kritik an sich abperlen. Gleichzeitig schauen Regierungen tatenlos zu. Innerhalb von lediglich vier Monaten wurden aus der EU rund 3900 Tonnen Insektizide auf Basis von Neonicotinoiden exportiert, obwohl diese in der Gemeinschaft selbst verboten sind. Der Basler Konzern Syngenta ist in diesem Geschäft mit Abstand die Nummer eins.
«Rettet die Bienen!» Das erschreckende Bienensterben hat über 1,2 Millionen Menschen in der Europäischen Union (EU) aufgerüttelt, die in einer Bürgerinitiative ein Verbot synthetischer Pestizide sowie drastische Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt fordern. Auch in der Schweiz ist die Bevölkerung angesichts der schädlichen Auswirkungen dieser Stoffe beunruhigt. Davon zeugen die politischen Debatten im Vorfeld der Abstimmungen zu Pestiziden – obschon die Vorlagen im Juni 2021 an der Urne scheiterten.
Schädlingsbekämpfungsmittel auf Basis von sogenannten Neonicotinoiden – Nervengifte, die das Zentralnervensystem von Insekten angreifen und seit den 1990er-Jahren grossflächig eingesetzt werden – machen immer wieder Schlagzeilen.
Das Insektensterben hält bis heute an, mit verheerenden Folgen, denn weltweit sind drei Viertel aller Nutzpflanzen von Bienen und anderen Bestäuberinsekten abhängig, ebenso wie ein Drittel der gesamten Nahrungsmittelproduktion. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) warnt denn auch, dass das Absterben der Insektenpopulationen, die auf Pestizide und andere Umweltfaktoren sehr empfindlich reagieren, eine «ernste Bedrohung für die weltweite Ernährungssicherheit» darstelle.
Dave Goulson, Biologieprofessor an der Universität von Sussex, vergleicht die «Bienenkiller» mit einem berüchtigten sowjetischen Gift aus dem Kalten Krieg: «Neonicotinoide sind für Bienen so giftig wie Nowitschok für Menschen», sagt der Autor von «Silent Earth», einem Buch über das Schicksal der Bestäuberinsekten. «Die Stoffe verbleiben jahrelang in Böden und Pflanzen und vergiften alles, was sich von diesen ernährt oder Nektar von ihren Blüten sammelt. Ausserdem gelangen sie in Gewässer und schaden den darin lebenden Lebewesen.» Neonicotinoide sind die meistverwendeten Insektizide überhaupt. Der weltweite Markt dafür entspricht 3 Milliarden US-Dollar, schätzte das britische Marktanalyseunternehmen Phillips McDougall im Jahr 2018.
Aufgrund «inakzeptabler» Risiken für Bienen beschlossen die EU-Mitgliedstaaten im April 2018 ein Verbot der drei Neonicotinoide Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin für alle Freilandkulturen. Diese Entscheidung ist eine Weltpremiere und spiegelt gemäss FAO den «breiten Konsens» über die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten wider. Das Verbot kam zustande, nachdem juristische Attacken der beiden grössten Hersteller von Neonicotinoiden, Bayer und Syngenta, am Gericht der Europäischen Union gescheitert waren.
Obwohl die EU die Anwendung dieser Neonicotinoide auf ihren eigenen Feldern verbietet, erlaubt sie den Agrochemiekonzernen weiterhin, die Pestizide auf EU-Gebiet herzustellen und sie in Länder mit schwächeren Vorschriften zu exportieren. Public Eye und Unearthed, das Investigativ-Team von Greenpeace Grossbritannien, enthüllen nun zum ersten Mal das Ausmass dieses giftigen Geschäfts. Wir konnten vertrauliche Ausfuhrdaten analysieren, die wir gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingefordert haben. Dabei handelt es sich um Informationen, welche die Konzerne den europäischen Behörden melden müssen, wenn sie in der EU verbotene Chemikalien exportieren wollen.
Die vollständigen Daten finden Sie hier.
Insgesamt geht es um rund 3900 Tonnen Pestizidprodukte, die über 700 Tonnen der Wirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam oder Clothianidin enthielten. Eine Menge, die zur Behandlung von etwa 20 Millionen Hektar Ackerland reicht, also der gesamten Agrarfläche Frankreichs. An diesen Exporten sind neun EU-Länder beteiligt, wobei Belgien, Frankreich und Deutschland die grössten Player sind.
Der Grossteil dieser Exporte von «Bienenkillern» aus der EU war für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen wie Brasilien, Indonesien und Südafrika bestimmt. Dort birgt der Einsatz gefährlicher Pestizide aufgrund schwacher Kontrollen besonders hohe Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. In vielen dieser Länder ist die Artenvielfalt sehr gross. Etwa in Brasilien, das während des untersuchten Zeitraums mit 2241 Tonnen Pestiziden auf der Basis von Neonicotinoiden regelrecht überschwemmt wurde. Die Lieferanten: die schweizerische Syngenta und der deutsche Bayer-Konzern.
Gemäss unseren Daten ist Syngenta der mit Abstand grösste Exporteur von Neonicotinoiden, die in der EU verboten sind. Im Herbst 2020 meldeten Syngenta-Tochtergesellschaften in der EU die Ausfuhr von 3426 Tonnen an Pestizidprodukten, die insgesamt 551 Tonnen Thiamethoxam enthielten – mehr als drei Viertel der gesamten aus der EU ausgeführten Menge an verbotenen Neonicotinoiden. An zweiter Stelle steht Bayer mit Pestizidexporten von insgesamt 138 Tonnen – darin enthalten waren 60 Tonnen Imidacloprid und Clothianidin. Die beiden Unternehmen unterhalten zahlreiche Produktionsstandorte in Europa und waren im Untersuchungszeitraum für fast 90% der Exporte von verbotenen Neonicotinoiden verantwortlich.
Dass Syngenta diese traurige Rangliste anführt, ist auf eine gewaltige Lieferung von «Engeo Pleno S» nach Brasilien zurückzuführen. Der Kassenschlager enthält neben Thiamethoxam auch Lambda-Cyhalothrin, ein für Bienen ebenfalls hochgiftiger Stoff. Diese aus Belgien exportierten 2,2 Millionen Liter Pestizidprodukte sind mehrheitlich für Brasiliens riesige Sojaplantagen bestimmt und reichen für die Behandlung einer Fläche aus, die drei Mal so gross ist wie das Exportland Belgien.
Gemäss unserer Recherche gehen die Exporte verbotener Neonicotinoide aus der EU auch nach Afrika: unter anderem nach Kenia, wo Landwirt*innen berichten, dass sie ihre Pflanzen von Hand bestäuben müssen, weil Bienen und andere wichtige Insekten verschwinden. Ghana erhielt 2020 mindestens 50 Tonnen Insektizide mit Neonicotinoiden aus der EU. Die Pestizide, die im grossen Stil auf Kakaoplantagen eingesetzt werden, belasten die Böden und mindern deren Fruchtbarkeit.
Ein 2019 von Forschenden aus 17 afrikanischen Ländern veröffentlichter Bericht stellt fest, dass der verstärkte Einsatz von Neonicotinoiden in Afrika die Bestäubung sowie die natürliche Schädlingsbekämpfung einschränkt und dadurch die Ernährungssicherheit des Kontinents gefährdet. Der Bericht fordert die Regierungen auf, zu verhindern, dass der wahllose Einsatz von Neonicotinoiden zu einer weiteren Verschlechterung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und der Artenvielfalt in Afrika beiträgt.
Die EU selbst hält die Bedrohung für sehr ernst: Im Rahmen ihrer «Farm to Fork»-Strategie («Vom Hof auf den Tisch») plant die Europäische Kommission, die Einfuhr von Lebensmitteln zu stoppen, wenn darin Spuren von Pestiziden enthalten sind, die zu globalen Umweltproblemen beitragen, allen voran die Neonicotinoide. Diese «sind besonders giftig für Bienen und tragen erheblich zum Rückgang der Bestäuberpopulationen bei», wie die Kommission uns auf Anfrage schreibt. «Wir fänden es nicht akzeptabel, dass die Produktion von Lebensmitteln für den Import in die EU [...] eine ernsthafte Bedrohung für die Bestäuberpopulationen weltweit darstellt.»
Trotz dieser Erkenntnis erlaubt die EU ihrer eigenen Pestizidindustrie, diese giftigen Stoffe weiterhin auf europäischem Boden herzustellen und in Länder ausserhalb der EU zu exportieren. Jedoch zeichnet sich ein Kurswechsel ab: Nachdem wir bereits letztes Jahr auf Exporte verbotener Pestizide aufmerksam gemacht hatten, kündigte die Europäische Kommission im Oktober 2020 überraschend an, diese problematische Praxis beenden zu wollen. Und im Frühjahr 2021 begrüsste der EU-Rat «ausdrücklich» das Bestreben, international eine «Führungsrolle im vernünftigen Umgang mit Chemikalien und Abfällen einzunehmen». Unter dem Druck diverser Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland, Italien und Ungarn – äusserte sich der EU-Rat jedoch nicht eindeutig zu einem möglichen Exportverbot, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte.
Der UN-Sonderberichterstatter für giftige Stoffe und Menschenrechte, Marcos Orellana, hält nichts von diesen Ausflüchten. Im Juni 2021 forderte er die europäischen Institutionen auf, Nägel mit Köpfen zu machen. Angesichts unserer neusten Recherchen bekräftigt er seine Forderungen: Die EU müsse die «Externalisierung der Gesundheits- und Umweltkosten auf die Schwächsten» beenden. Es handle sich um «eine Form der Ausbeutung.»
Public Eye und Unearthed haben die Exportstaaten um eine Stellungnahme gebeten. Ungarn und Grossbritannien halten demnach das derzeitige System, das auf der vorherigen Zustimmung der Importländer basiert, für ausreichend. Belgien, Dänemark und Frankreich hingegen unterstützen die Bestrebungen nach einem Exportverbot aus der EU. In Frankreich tritt bereits im Januar 2022 ein nationaler Exportstopp für Pestizide, die in der EU aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten wurden, in Kraft. Diese Massnahme müsse auch in der EU «beschlossen und umgesetzt» werden, schrieb uns die französische Regierung. Es sei «nicht akzeptabel, die Gesundheit und die Umwelt [in] anderen Ländern» diesen Stoffen auszusetzen. Auch Spanien begrüsst ein Vorgehen «in diesem Sinn» und Deutschland erklärt, man freue sich auf die «konkreten Vorschläge der Kommission».
Anders die Konzernzentralen: die grössten Exporteure, Syngenta und Bayer, betonen auf Anfrage, dass ihre Produkte «sicher» seien, sofern sie vorschriftsmässig verwendet würden. «Die blosse Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel in der EU nicht zugelassen oder verboten ist, sagt nichts über seine Sicherheit aus», schreibt Bayer uns. Die «agronomischen Bedingungen» und «lokalen Bedürfnisse» unterschieden sich von Land zu Land. Fakt ist jedoch, dass die Rolle der Neonicotinoide beim dramatischen Rückgang der Bienen- und anderer Bestäuberpopulationen gut dokumentiert ist. Die EU-Behörden kamen zum Schluss, dass jede Anwendung im Freien der drei Neonicotinoide ein hohes Risiko für Honigbienen und Wildbienen darstelle, insbesondere weil die Stoffe sich in den Pflanzen, im Boden und im Wasser anreichern. Dieses Problem kann keine «sichere» Verwendung lösen.
Der Ball liegt nun bei der Europäischen Kommission: Sie wird einen Vorschlag machen, wie die EU künftig Exporte verbotener Pestizide handhaben soll. Offenbar will sie nichts überstürzen. Auf die Frage von Public Eye, ob es ein Exportverbot für Neonicotinoide geben wird, antwortet die Kommission: «Es ist noch zu früh, um zu bestimmen, welche Chemikalien Gegenstand möglicher Massnahmen sein könnten, da wir noch prüfen, welche Schritte am besten geeignet sind.»
Die Kommission ist zwar der Ansicht, dass ein EU-Ausfuhrverbot «Drittländer nicht automatisch dazu veranlassen wird, die Verwendung dieser Pestizide einzustellen, wenn sie die Möglichkeit haben, diese aus anderen Ländern einzuführen». Gleichzeitig erinnert sie aber an ihr eigenes Versprechen, «sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der EU verboten sind, nicht für die Ausfuhr hergestellt werden können, gegebenenfalls auch durch die Anpassung entsprechender Rechtsvorschriften».
«Wir müssen selbst konsequent sein.» Damit ist zwar alles gesagt, aber noch nichts getan.
Nach dem Freilandverbot von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin in der EU ab 2018 hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Verwendung dieser Neonicotinoide auch in der Schweiz verboten. Jedoch unterliegen die Stoffe den schweizerischen Bestimmungen für die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien frühestens ab 2022 – weshalb die Unternehmen heute noch nicht verpflichtet sind, ihre Exporte den Behörden zu melden. Wir konnten daher nicht klären, ob verbotene Neonicotinoide auch aus der Schweiz exportiert werden. Theoretisch ist dies möglich, da ein vom Bundesrat im Jahr 2020 verhängtes Exportverbot nur für fünf verbotene Pestizide gilt, die in den letzten Jahren aus der Schweiz exportiert worden waren. Zudem verfügt Syngenta in Monthey VS über einen Produktionsstandort von Weltrang, der für die Herstellung von Thiamethoxam geeignet wäre.
*
Der 47-jährige Yves Bertossa, der erste Genfer Staatsanwalt, hat die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu seinem Markenzeichen gemacht. Als Leiter der Abteilung für komplexe Fälle jongliert er mit den aufsehenerregendsten Dossiers. In diesem Interview spricht er ganz offen über die Defizite der Schweiz in der Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung und die Schwierigkeiten, mit denen er konfrontiert ist.