Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) soll bereits wenige Jahre nach seinem Inkrafttreten revidiert werden. Ziel der Revision ist gemäss dem Verteidigungsdepartement VBS der Ausbau und die Konkretisierung des Mandats des Nachrichtendienstes. Die Grund- und Menschenrechte, welche im aktuellen Nachrichtendienstgesetz bereits ungenügend geschützt sind und im Rahmen der nachrichtendienstlichen Praxis regelmässig missachtet werden, geraten mit der Revision zusätzlich unter Druck.
Das Schweizer Sozialhilfesystem weist aus menschenrechtlicher Perspektive zahlreiche Schwachstellen auf. Strukturelle Mängel und der zunehmende Druck öffentlicher Ausgabenkürzungen führen dazu, dass unterstützungsbedürftige Menschen unter prekären Bedingungen leben und Eingriffen in ihre Grund- und Menschenrechte ausgesetzt sind. Mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen verletzt die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen. Im Asylverfahren spielt die Herkunft von schutzsuchenden Personen naturgemäss eine erhebliche Rolle. Weil die Betroffenen ihre Heimat oft überstürzt verlassen müssen und eine gefährliche Reise hinter sich haben, können sie jedoch häufig keine Identitätsdokumente vorweisen. Um die Herkunft dennoch verlässlich abklären zu können, wurde im Staatssekretariat für Migration im Jahr 1997 die Fachstelle LINGUA gegründet. An ihren Herkunftsanalysen entzündete sich in der Vergangenheit immer wieder scharfe Kritik. Gewichtsdiskriminierung ist ein weit verbreitetes Phänomen und betrifft viele Lebensbereiche. Für hochgewichtige Menschen hat dies weitreichende Folgen und beschränkt ihre soziale und rechtliche Gleichstellung. In der Schweiz werden Vorkommnisse von Gewichtsdiskriminierung bisher statistisch nicht erfasst und rechtlicher Schutz fehlt. Eine langfristige Strategie zur Reduktion von Gewichtsdiskriminierung ist dringend nötig.
Am Bundesgericht kommt es zu einem Paradigmenwechsel in der Auslegung des Sexualstrafrechts: Erstmals anerkennt das Gericht eine Vergewaltigung ohne Zwangsausübung und körperlichen Widerstand. Das Urteil signalisiert einen längst überfälligen Wandel, dennoch steht das Sexualstrafrecht weiterhin im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Personen mit schweren Gesundheitsproblemen dürfen wieder nach Italien rückgeführt werden – ohne dass für ihre angemessene Unterbringung und Betreuung eine individuelle Zusicherung bei den italienischen Behörden eingeholt werden muss. Diesen Entscheid stützt das Bundesverwaltungsgericht auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Italien. Die prekären Zustände im italienischen Asylwesen sind gemäss zivilgesellschaftlichen Berichten indessen weitgehend unverändert.
Die Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Frauenrechtsausschuss fand zwischen dem 10.-28. Oktober 2022 in Genf statt. Am 31. Oktober 2022 veröffentlichte der Ausschuss seine abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen. Am 15. November 2022 publizierte die Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt GREVIO ihren ersten Evaluationsbericht zur Schweiz. Zeitgleich veröffentlichte der Bundesrat die Kommentare, welche die Schweizer Behörden im Vorfeld zum GREVIO-Bericht eingereicht hatten. Das Minister*innenkomitee des Europarats hat am 23. November 2022 neue Empfehlungen an die Schweiz verabschiedet. Es fordert die Behörden auf, bis spätestens 1. Juni 2023 die Informationen zu den Empfehlungen für sofortige Massnahmen vorzulegen. |
Das föderalistische System der Schweiz kann sich positiv auf die Umsetzung der Menschenrechte auswirken, diese aber ebenso erschweren. Während einige Kantone bereits interessante Mechanismen entwickelt haben, sind andere noch weit davon entfernt all ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Kommentar von Constance Kaempfer, Senior-Forscherin NFP an der Universität Lausanne
Am 3. November 2022 organisierte ein vom Schweizerischen Nationalfondsunterstütztes Team der Universität Lausanne zusammen mit dem Institut für Föderalismus und dem Kompetenzzentrum für Menschenrechte eine Konferenzunter dem Titel «Eine periodische Evaluation der Menschenrechte durch die Kantone?». Dabei wurde erörtert, wie der Föderalismus zur besseren Förderung der Umsetzung von Menschenrechten genutzt werden könnte.
Keine automatische Umsetzung der Menschenrechte
Die Schweiz hat zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge abgeschlossen, deren Verpflichtungen häufig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Insbesondere betroffen sind die Bereiche Sozialhilfe, Gesundheit, Zugang zur Justiz, Polizei und Bildung.
Mehr als die Hälfte der von der Schweiz angenommenen Empfehlungen der dritten universellen periodischen Überprüfung durch den UNO Menschenrechtsrat im Jahr 2017 richten sich an die Kantone. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen durch die kantonalen Behörden ist jedoch ein komplexer Prozess, der häufig auch die Beteiligung des Bundes, interkantonaler Organisationen, der Zivilgesellschaft und der akademischen Akteur*innen erfordert.
Es existieren zwar diverse Umsetzungsmechanismen…
In der Schweizer Rechtsordnung bestehen bereits verschiedene Mechanismen, welche die kantonale Umsetzung internationaler Verpflichtungen fördern sollen. Diese arbeiten mit Belohnungen – wie zum Beispiel Subventionen oder Reputationsvorteilen – aber auch mit Bestrafungen von handlungsunwilligen Akteur*innen – in seltenen Fällen beispielsweise durch Bundesvollstreckungen (Art. 49 Abs. 2 BV). Zudem gibt es Mechanismen zur unterstützenden Verbreitung von Informationen wie Berichten oder Aktionsplänen, sowie Sammel- oder Bündelungsmechanismen, welche überkantonale Vorgaben wie interkantonale Vereinbarungen oder Mindestharmonisierungsgesetze enthalten.
… diese werden aber nicht systematisch eingesetzt
Trotz dieser Vielfalt an Mechanismen werden für die Umsetzung bewährter Praktiken zur Förderung der Menschenrechte in der Regel nur wenig verbindliche Massnahmen wie Aktionspläne oder Leitfäden eingesetzt. In der Umsetzung von bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU werden bereits häufig verbindliche Mechanismen – wie interkantonale Vereinbarungen, paritätische Arbeitsgruppen zwischen Bund und Kantonen oder interkantonale Umsetzungsleitfäden – effizient eingesetzt. Diese Mechanismen könnten in Zukunft auch zur besseren kantonalen Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen eingesetzt werden.
An der Konferenz vom 3. November wurden verschiedene Vorschläge besprochen, wie die kantonale Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen verbessert werden kann. Zu den Ideen gehören eine verstärkte Koordination zwischen Bund und Kantonen, die bessere Nutzung bestehender interkantonaler Konferenzen, ein einfacheres und effizienteres System zur Erhebung von Daten bei den Kantonen und die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen. Zudem wurde vorgeschlagen die bereits bewährten kantonalen Praktiken zu diskutieren und zu gezielt fördern. Als positives Beispiel wurde hier die gesetzgeberische Beratung durch Expert*innen der Universität Basel bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) in den Kantonen aufgeführt.
Schliesslich wird auch von der im 2023 zu gründenden Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) erwartet, dass sie in Zukunft zwischen der internationalen, nationalen und kantonalen Ebene vermitteln und somit in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechte in den Kantonen spielen wird.
Die kantonale Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen muss verbessert und die bestehenden Mechanismen gestärkt werden. Die Idee einer periodischen Evaluation durch die Kantone ist ein Ansatz, der noch weiter diskutiert und konkretisiert werden muss.