Dienstag, 29. November 2022

Schweiz

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Das föderalistische System der Schweiz kann sich positiv auf die Umsetzung der Menschenrechte auswirken, diese aber ebenso erschweren. Während einige Kantone bereits interessante Mechanismen entwickelt haben, sind andere noch weit davon entfernt all ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Kommentar von Constance Kaempfer, Senior-Forscherin NFP an der Universität Lausanne

Die kantonalen Mechanismen zur Umsetzung der Menschenrechte müssen gestärkt werden

Am 3. November 2022 organisierte ein vom Schweizerischen Nationalfondsunterstütztes Team der Universität Lausanne zusammen mit dem Institut für Föderalismus und dem Kompetenzzentrum für Menschenrechte eine Konferenzunter dem Titel «Eine periodische Evaluation der Menschenrechte durch die Kantone?». Dabei wurde erörtert, wie der Föderalismus zur besseren Förderung der Umsetzung von Menschenrechten genutzt werden könnte.

Keine automatische Umsetzung der Menschenrechte

Die Schweiz hat zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge abgeschlossen, deren Verpflichtungen häufig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Insbesondere betroffen sind die Bereiche Sozialhilfe, Gesundheit, Zugang zur Justiz, Polizei und Bildung.

Mehr als die Hälfte der von der Schweiz angenommenen Empfehlungen der dritten universellen periodischen Überprüfung durch den UNO Menschenrechtsrat im Jahr 2017 richten sich an die Kantone. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen durch die kantonalen Behörden ist jedoch ein komplexer Prozess, der häufig auch die Beteiligung des Bundes, interkantonaler Organisationen, der Zivilgesellschaft und der akademischen Akteur*innen erfordert.

Es existieren zwar diverse Umsetzungsmechanismen…

In der Schweizer Rechtsordnung bestehen bereits verschiedene Mechanismen, welche die kantonale Umsetzung internationaler Verpflichtungen fördern sollen. Diese arbeiten mit Belohnungen – wie zum Beispiel Subventionen oder Reputationsvorteilen – aber auch mit Bestrafungen von handlungsunwilligen Akteur*innen – in seltenen Fällen beispielsweise durch Bundesvollstreckungen (Art. 49 Abs. 2 BV). Zudem gibt es Mechanismen zur unterstützenden Verbreitung von Informationen wie Berichten oder Aktionsplänen, sowie Sammel- oder Bündelungsmechanismen, welche überkantonale Vorgaben wie interkantonale Vereinbarungen oder Mindestharmonisierungsgesetze enthalten.

… diese werden aber nicht systematisch eingesetzt

Trotz dieser Vielfalt an Mechanismen werden für die Umsetzung bewährter Praktiken zur Förderung der Menschenrechte in der Regel nur wenig verbindliche Massnahmen wie Aktionspläne oder Leitfäden eingesetzt. In der Umsetzung von bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU werden bereits häufig verbindliche Mechanismen – wie interkantonale Vereinbarungen, paritätische Arbeitsgruppen zwischen Bund und Kantonen oder interkantonale Umsetzungsleitfäden – effizient eingesetzt. Diese Mechanismen könnten in Zukunft auch zur besseren kantonalen Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen eingesetzt werden.

An der Konferenz vom 3. November wurden verschiedene Vorschläge besprochen, wie die kantonale Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen verbessert werden kann. Zu den Ideen gehören eine verstärkte Koordination zwischen Bund und Kantonen, die bessere Nutzung bestehender interkantonaler Konferenzen, ein einfacheres und effizienteres System zur Erhebung von Daten bei den Kantonen und die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen. Zudem wurde vorgeschlagen die bereits bewährten kantonalen Praktiken zu diskutieren und zu gezielt fördern. Als positives Beispiel wurde hier die gesetzgeberische Beratung durch Expert*innen der Universität Basel bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) in den Kantonen aufgeführt.

Schliesslich wird auch von der im 2023 zu gründenden Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) erwartet, dass sie in Zukunft zwischen der internationalen, nationalen und kantonalen Ebene vermitteln und somit in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechte in den Kantonen spielen wird.

Die kantonale Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen muss verbessert und die bestehenden Mechanismen gestärkt werden. Die Idee einer periodischen Evaluation durch die Kantone ist ein Ansatz, der noch weiter diskutiert und konkretisiert werden muss.

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