Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) soll bereits wenige Jahre nach seinem Inkrafttreten revidiert werden. Ziel der Revision ist gemäss dem Verteidigungsdepartement VBS der Ausbau und die Konkretisierung des Mandats des Nachrichtendienstes. Die Grund- und Menschenrechte, welche im aktuellen Nachrichtendienstgesetz bereits ungenügend geschützt sind und im Rahmen der nachrichtendienstlichen Praxis regelmässig missachtet werden, geraten mit der Revision zusätzlich unter Druck.
Das Schweizer Sozialhilfesystem weist aus menschenrechtlicher Perspektive zahlreiche Schwachstellen auf. Strukturelle Mängel und der zunehmende Druck öffentlicher Ausgabenkürzungen führen dazu, dass unterstützungsbedürftige Menschen unter prekären Bedingungen leben und Eingriffen in ihre Grund- und Menschenrechte ausgesetzt sind. Mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen verletzt die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen. Im Asylverfahren spielt die Herkunft von schutzsuchenden Personen naturgemäss eine erhebliche Rolle. Weil die Betroffenen ihre Heimat oft überstürzt verlassen müssen und eine gefährliche Reise hinter sich haben, können sie jedoch häufig keine Identitätsdokumente vorweisen. Um die Herkunft dennoch verlässlich abklären zu können, wurde im Staatssekretariat für Migration im Jahr 1997 die Fachstelle LINGUA gegründet. An ihren Herkunftsanalysen entzündete sich in der Vergangenheit immer wieder scharfe Kritik. Gewichtsdiskriminierung ist ein weit verbreitetes Phänomen und betrifft viele Lebensbereiche. Für hochgewichtige Menschen hat dies weitreichende Folgen und beschränkt ihre soziale und rechtliche Gleichstellung. In der Schweiz werden Vorkommnisse von Gewichtsdiskriminierung bisher statistisch nicht erfasst und rechtlicher Schutz fehlt. Eine langfristige Strategie zur Reduktion von Gewichtsdiskriminierung ist dringend nötig.
Am Bundesgericht kommt es zu einem Paradigmenwechsel in der Auslegung des Sexualstrafrechts: Erstmals anerkennt das Gericht eine Vergewaltigung ohne Zwangsausübung und körperlichen Widerstand. Das Urteil signalisiert einen längst überfälligen Wandel, dennoch steht das Sexualstrafrecht weiterhin im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Personen mit schweren Gesundheitsproblemen dürfen wieder nach Italien rückgeführt werden – ohne dass für ihre angemessene Unterbringung und Betreuung eine individuelle Zusicherung bei den italienischen Behörden eingeholt werden muss. Diesen Entscheid stützt das Bundesverwaltungsgericht auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Italien. Die prekären Zustände im italienischen Asylwesen sind gemäss zivilgesellschaftlichen Berichten indessen weitgehend unverändert.
Die Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Frauenrechtsausschuss fand zwischen dem 10.-28. Oktober 2022 in Genf statt. Am 31. Oktober 2022 veröffentlichte der Ausschuss seine abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen. Am 15. November 2022 publizierte die Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt GREVIO ihren ersten Evaluationsbericht zur Schweiz. Zeitgleich veröffentlichte der Bundesrat die Kommentare, welche die Schweizer Behörden im Vorfeld zum GREVIO-Bericht eingereicht hatten. Das Minister*innenkomitee des Europarats hat am 23. November 2022 neue Empfehlungen an die Schweiz verabschiedet. Es fordert die Behörden auf, bis spätestens 1. Juni 2023 die Informationen zu den Empfehlungen für sofortige Massnahmen vorzulegen. |
Donnerstag, 1. Dezember 2022
humanrights.ch
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